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Read MoreWohnungssuche: Steuern Sparen- Umzug wegen Jobwechsel
Umzug für den neuen Job: Welche Kosten kann ich steuerlich geltend machen?
Der neue Arbeitsvertrag ist unterschrieben und ein entsprechender Umzug für den neuen Job steht an. Die Wohnungssuche, der eigentliche Umzug und die Anfangszeit in der neuen Wohnung bringen meistens Kosten und doppelte Aufwendungen mit sich. Die gute Nachricht ist jedoch, dass manche dieser zusätzlichen Kosten steuerlich geltend gemacht werden können. Dies berechtigt den Mieter unter Umständen, sich sein Geld teilweise wieder vom Staat zurückzuholen.
Wann gilt ein Umzug als berufsbedingter Umzug?
Sie können einen Großteil der Kosten für Ihren Umzug steuerlich geltend machen, wenn der Umzug berufsbedingt ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall,
- wenn der Arbeitsweg sich nachweislich erheblich verkürzt. Als Nachweis kann beispielsweise ein Routenplaner den alten und neuen Arbeitsweg berechnen und miteinander vergleichen.
- wenn eine Rückkehr aus dem Ausland ansteht, da eine neue Stelle in Deutschland angetreten wird. In diesem Zusammenhang fallen regelmäßig höhere Umzugs- und Transportkosten sowie unter Umständen Zölle an.
- wenn eine neue Stelle angetreten wird und deshalb ein Umzug nötig ist. Anwendungsfälle sind Versetzungen, Arbeitgeberwechsel oder auch der Jobeinstieg nach Abschluss der Ausbildung.
- wenn berufsbedingt eine Zweitwohnung angemietet werden muss. Viele Pendler haben neben ihrem Familienwohnsitz noch eine zweite Wohnung, die näher am Arbeitsplatz liegt und die sie beispielsweise unter der Woche beziehen.
- wenn eine Dienstwohnung bezogen wird. Hierfür kommen mehrere Berufsgruppen in Betracht. Ein Beispiel ist der Hausmeister, der in die Wohnung des Arbeitgebers bzw. in eine Hausmeisterwohnung in einer Wohnanlage zieht, um vor Ort zu sein.
Achtung: wichtig ist auch das richtige Timing! Beim berufsbedingten Umzug muss ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Umzug und dem Jobwechsel erkennbar sein. Wer umzieht und sich anschließend in der neuen Umgebung auf Arbeitssuche begibt, wird wohl schwer nachweisen können, dass der Umzug berufsbedingt erfolgt ist. Umgekehrt ist es sehr leicht einen Umzug als berufsbedingt zu kategorisieren, wenn der Umzug kurz nach Antritt der neuen Stelle erfolgt oder erfolgen soll. Mindestens sollte jedoch der neue Arbeitsvertrag vor Umzug und zu einem Datum davor unterschrieben sein, um hier einen Zusammenhang herstellen zu können.
Welche Kosten kann ich beim berufsbedingten Umzug steuerlich geltend machen?
Prinzipiell sind Sie als Steuerzahler immer selber für das Einhalten der aktuellen Steuergesetze verantwortlich. Das bedeutet, dass Sie sich genau informieren müssen, welche berufsbedingten Umzugskosten Sie überhaupt steuerlich geltend machen können und welche nicht. Im Folgenden haben wir eine kurze Übersicht für Sie, welche Kosten in diesem Zusammenhang regelmäßig als Werbungskosten steuerlich absetzbar sind.*
Allgemeine Umzugskosten können in der Regel in voller Höhe abgesetzt werden, wenn hierfür die entsprechenden Belege und Quittungen eingereicht werden. Dazu zählen u. a.:
- die erste Fahrt zur neuen Wohnung
- Kosten für den Transport und die Verpackung durch ein Umzugsunternehmen
- Maklerkosten für Vermietung der alten Wohnung
Kosten für einen Immobilienmakler, der Sie vor Ort bei der Wohnungssuche unterstützt - doppelte Mietbelastungen für die alte und die neue Wohnung.
Darüber hinaus können noch Aufwendungen anfallen, die man als sog. Sonstige Kosten bezeichnet. Diese werden in der Regel über eine gesetzlich festgeschriebene Pauschale abgegolten, deren Höhe mit der Haushaltsgröße variiert. Seit dem 01.04.2019 betragen die Pauschalsätze 811€ für Ledige und das Doppelte für Verheiratete. Jede weitere im Haushalt lebende Person wird mit 357€ abgegolten. Kosten, die regelmäßig zu den Sonstigen Kosten zählen, sind:
- Kosten für den Möbel-Aufbau und -Abbau
- Kosten für die behördliche Ummeldung, beispielsweise für neue KfZ-Zeichen
- Kosten für die Umschulung oder den Nachhilfeunterricht mitumziehender Kinder
Anders als die Allgemeinen Umzugskosten, müssen die Sonstigen Kosten, die im Rahmen einer Pauschale abgegolten werden sollen, nicht einzeln nachgewiesen werden. Sollten die tatsächlich entstandenen Kosten die Pauschale jedoch deutlich übersteigen, ist zu überlegen, ob sich Einzelnachweise doch lohnen. Auch hier muss der Steuerzahler eigenverantwortlich für die Rechtmäßigkeit seiner Steuererklärung sorgen und kann nicht wahllos und auf gut Glück Belege einreichen.
Fazit
Der informierte Jobwechsler kann beim berufsbedingten Umzug viele anfallenden Kosten steuerlich geltend machen. Wichtig ist es immer, dass der Umzug nachweisbar mit dem Jobwechsel in Verbindung gebracht werden kann und dass für alle anfallenden Kosten die Belege und Quittungen geordnet gesammelt werden. Die Gestaltung der steuerlichen Möglichkeiten kann dann auf Basis der gemachten Aufwendungen erfolgen. Bei Unsicherheit ist es immer ratsam, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Viele Unternehmen übernehmen auch einen Teil der Umzugskosten und haben oft viel Erfahrung mit steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Zusammenhang.
*Dabei handelt es sich lediglich um eine Orientierung. Es erfolgt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
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