Die Besichtigung bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Eindruck von der Wohnung zu bekommen, gleichzeitig den Vermieter bzw. den Makler von...
Read MoreEigenbedarfskündigung - Welche Rechte haben Sie?
Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
Grundsätzlich werden Wohnraum-Mietverträge nach aktueller Rechtslage unbefristet abgeschlossen. Wohnungsanbieter möchten langfristige Mietverhältnisse eingehen und ihre Wohnungen gut und unkompliziert vermietet wissen. Auch der Mieter ist gerade in Gebieten mit umkämpften Wohnungsmärkten mit der Sicherheit sehr zufrieden, dass ihm die Wohnung auf lange Sicht zur Verfügung steht. Manchmal kommt es aber anders als geplant und der Vermieter muss für die eigentlich vermietete Wohnung Eigenbedarf anmelden und dem Mieter kündigen.
Wann kann eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen werden?
Die Eigenbedarfskündigung kann vom Vermieter ausgesprochen werden, wenn er selbst, ein näherer Angehöriger oder eine Person aus dem eigenen Haushalt die Wohnung bewohnen will – wenn also ein Eigenbedarf zum Bezug der Wohnung besteht. Bei der Eigenbedarfskündigung handelt es sich um einen der wenigen Fällen im deutschen Mietrecht, in denen dem Vermieter ein Schutz über die Verfügung seines Eigentums geboten wird. Häufig hat der Mieter also wenig Chancen der Eigenbedarfskündigung zu entgehen. In Fällen von unzumutbarer Härte besteht jedoch ein besonderes Schutzbedürfnis für den Mieter: beispielsweise, wenn dieser sehr alt, krank oder auch finanziell schlecht situiert ist. Das Vorliegen eines Falles unzumutbarer Härte muss vom Mieter nachgewiesen werden. Alter und Krankheit sind einfacher zu überprüfen; für ein Abwenden der Eigenbedarfskündigung aus finanziellen Gründen muss der Mieter nachweisen, dass er sich effektiv und ohne Ergebnis nach bezahlbarem Wohnraum umgesehen hat.
Was sagt die Rechtsprechung zur Eigenbedarfskündigung?
Auch wenn die Gerichte zuletzt bei ordnungsgemäß durchgeführten Eigenbedarfskündigungen eher vermieterfreundlich entschieden haben, sollte der Mieter die Situation positiv sehen. Im Rahmen der Anmeldung von Eigenbedarf hat der Vermieter die gesetzlichen Kündigungsfristen zu beachten. Diese sehen eine Staffelung vor: je länger der Mieter dort wohnt, desto länger sind auch die Kündigungsfristen. Somit bleibt in der Regel genügend Zeit nach einer neuen Wohnung zu suchen, auch wenn die Eigenbedarfskündigung mittlerweile der häufigste Kündigungsgrund ist.
Fazit
Beim Eingehen von neuen Mietverhältnissen ist damit zu rechnen, dass der Vermieter selbst eher einen längerfristigen Planungshorizont hat und einen Eigenbedarf für die kommenden Jahre nicht vorsieht. Extreme Notsituationen, die eine unvorhergesehene Eigenbedarfskündigung erfordern, sind leider nie auszuschließen, aber auch hier sind dem Mieter ausreichende Kündigungszeiträume einzugestehen. Die „Gefahr“ der Eigenbedarfskündigung bleibt dem Mieter also nie gänzlich erspart, dennoch hat er in der Regel genügend Spielraum, um sich auf die Suche nach einer alternativen Wohnung zu machen.
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