Wohnungssuche: Eigenbedarfskündigung- welche Rechte haben Sie?
Grundsätzlich werden Wohnraum-Mietverträge nach aktueller Rechtslage unbefristet abgeschlossen. Wohnungsanbieter möchten langfristige Mietverhältnisse eingehen und ihre Wohnungen gut und unkompliziert vermietet wissen. Auch der Mieter ist gerade in Gebieten mit umkämpften Wohnungsmärkten mit der Sicherheit sehr zufrieden, dass ihm die Wohnung auf lange Sicht zur Verfügung steht. Manchmal kommt es aber anders als geplant und der Vermieter muss für die eigentlich vermietete Wohnung Eigenbedarf anmelden und dem Mieter kündigen.